ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nehmen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferungen dem Käufer vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Aufträge, auch wenn sie durch unsere Beauftragten im Außendienst übermittelt werden, gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart worden ist. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt , mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu treffen. Werden solche Abreden trotzdem getroffen, erhalten sie erst dann Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Bei Nichtabnahme der gekauften Ware durch den Besteller sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder Ersatz des tatsächlichen Schadens oder ohne Nachweis 25% des Bestellpreises ohne Abzüge zu verlangen. Der Nachweis, daß uns ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Käufer ausdrücklich vorbehalten. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung
geltend gemacht werden.
Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzubehalten, wenn die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht. Falls die Lieferfirma die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat
der Besteller eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tag der schriftlichen
Inverzugsetzung durch den Besteller zu gewähren und kann Rechte aus diesem
Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Dies gilt nicht, wenn
auf Seiten der Lieferfirma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Störungen im Geschäftsbereich, insbesondere Arbeitsausstände und
Aussperrungen, sowie andere Fälle höherer Gewalt, sowohl bei der Lieferfirma
als auch bei deren Vorlieferanten, verlängern die Lieferfrist entsprechend.
Der Besteller ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er
nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und
diese nicht innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens erfolgt.
Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers entsteht in diesem Fall nicht. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch bei Überbringung durch unseren Beauftragten. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und von uns nicht übernommen. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk. Die Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Für berechtigte Sachmängel haftet die Lieferfirma wie folgt: Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis über Teile der Warenlieferung bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschriftung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. So lange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen etc. auf schnellstem Wege Mitteilung zu machen. Der Käufer ist berechtigt, unsere Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt, zu veräußern. Die Pfändung oder die Sicherheitsübereignung ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung geliefert wird, oder ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. Der Käufer ist verpflichtet uns im Falle eines Weiterverkaufs Name und Anschrift des Käufers jederzeit auf Anforderung zu benennen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungs-halber oder an Zahlung statt hereingenommener Wechsel werden bereits jetzt an uns abgetreten. Im Übrigen ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Feuer, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern. Entstehende Versicherungsansprüche gelten in Höhe unserer Forderung als an uns abgetreten. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu leisten. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto. Reparaturen sind sofort ohne Skontoabzug zu bezahlen. Lieferungen bis EUR 50,-- erfolgen per Nachnahme. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, können nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen angenommen werden. Für kundenspezifisch gefertigte Ware (z.B. Stempelung / Gravur / Stickerei / Einwebung) ist die Hälfte der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Zahlung zu leisten. Insoweit ist unser Vertreter zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Im Übrigen hat der Vertreter keine Inkassovollmacht und es gelten Zahlungen nur als geleistet, wenn sie direkt an uns erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem europäischen Leitzins, mindestens aber 8% berechnet. Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist Laichingen.
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten ist Ulm/Do., wenn der Käufer Kaufmann ist. Wir sind auch
berechtigt am Geschäftssitz des Käufer zu klagen. Mündliche Nebenabreden erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Dasselbe gilt für Angebotsdaten.
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